Informationen zur Haftpflichtversicherung

Teilkasko & Vollkasko

 

Braucht man eine Haftpflichtversicherung?

Ohne eine Haftpflichtversicherung geht gar nichts, denn diese ist in Deutschland Pflicht. Diese muss man vorweisen wenn man ein Fahrzeug anmelden möchte. Sie deckt Schäden ab, die an fremden Fahrzeugen entstehen, sowie Personenschäden, Schäden an Objekten, Vermögensschäden oder Schmerzensgeld

Teilkasko-Versicherung

Wofür braucht man eine Teilkasko-Versicherung?

Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab bei:

  • Brand- oder Explosion
  • Diebstahl oder Raub
  • Sturm, Hagel, Blitz oder Überschwemmung
  • Zusammenstoß mit Haarwild, wenn das Fahrzeug in Bewegung ist
  • (einige Versicherungen bieten auch Schutz bei einem Unfall mit anderen Tieren, dies ist dann in den Versicherungsbedingungen genau festgelegt)
  • Glasbruchschäden
  • Schmorschäden
  • Marderbiss ohne Folgeschäden

Die Jahresbeiträge richten sich bei PKW nach den Typklassen (Fahrzeugmodell) und Regionalklassen (wo ist das Fahrzeug angemeldet) und ändern sich je nach Unfallstatistik jährlich. Weitere, beitragsentscheidende Faktoren sind, z.B. die jährliche Kilometerleistung, Fahrzeugalter und Alter des jüngsten Fahrers. In der Teilkasko gibt es keinen Schadensfreiheitsrabatt. Die Selbstbeteiligung kann individuell festgelegt werden.

Vollkasko-Versicherung

Was deckt die Vollkasko-Versicherung ab?

Die Vollkasko deckt ebenfalls Schäden am eigenen Fahrzeug ab und schließt in der Regel die Teilkasko ein, geht aber über sie hinaus. Einige Versicherungen bieten aber auch nur eine Vollkasko an, die Teilkaskoleistungen fallen dann weg. Meistens werden beide Versicherungen jedoch als Paket angeboten. Die Selbstbeteiligung kann unabhängig zur Teilkasko gewählt werden.

Ergänzend zur Teilkasko sind in der Vollkasko folgende Schäden versichert:

  • Vandalismus, also mutwillige Beschädigung durch Fremde
  • Unfallschäden am eigenen Fahrzeug - auch bei selbstverschuldeten Unfällen

Der Beitrag richtet sich auch hier nach der Typklasseneinstufung und der Regionalklasse des Fahrzeuges, sowie (wie in der Haftpflichtversicherung) dem Schadensfreiheitsrabatt. Dieser richtet sich nach der Anzahl der schadenfreien Jahre. Im Falle eines Schadens kommt es zur Rückstufung. Deswegen lohnt es sich manchmal, Bagatellschäden (bis 1000 Euro) selbst zu übernehmen. Es gibt jedoch manchmal auch „Rabattretter“, dies ist im Vertrag festgehalten oder man kann den SF-Rabatt manchmal auch zurückkaufen.

Ausschlüsse sind grobe Fahrlässigkeit:

  • (bspw. alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit),
  • Vorsatz
  • Rennen
  • Reifenschäden
  • Erdbeben
  • Kriege
  • innere Unruhen
  • Maßnahmen der Staatsgewalt und Schäden durch Kernenergie

Selbstverständlich kann eine KFZ-Versicherung auch über Ford oder Opel, teilweise zu besseren Konditionen, abgeschlossen werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei uns im Autohaus!

 

 

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*Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibgas. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/CO2/.

¹ Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

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